Um die Zuverlässigkeit und Verkehrssicherheit von Brücken zu gewährleisten sind genannte Kunstbauten in regelmäßigen Abständen (längstens im sechstfolgenden Kalenderjahr) von einer sachkundigen Person zu prüfen. Im Zuge der Überprüfung wird der Erhaltungszustand festgestellt, dokumentiert und bewertet. Dabei ist vor allem auf eine aussagekräftige und zuordenbare (zu den einzelnen Schadstellen) Fotodokumentation zu achten.
Unser bestens geschultes und erfahrenes Personal führt besagte Brückenprüfungen für Sie als Erhaltungspflichtigen nach RVS 13.03.11 durch und betreut Sie hinsichtlich notwendiger Maßnahmen und erforderlichen weiteren Überprüfungen.
Unser bestens geschultes und erfahrenes Personal führt besagte Brückenprüfungen für Sie als Erhaltungspflichtigen nach RVS 13.03.11 durch und betreut Sie hinsichtlich notwendiger Maßnahmen und erforderlichen weiteren Überprüfungen.