LM.WW gesamt - V 2014
Um dem Wunsch der kommunalpolitischen Opposition nachzukommen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb sicherstellen zu können kann die Anwendung dieses frei zugänglichen Werkzeugs nur empfohlen werden. Damit kann im fairen Wettbewerb der beste (und es wird vermutlich der billigste bleiben) Planer gefunden werden.
Versuch einer Einführung
Ein Problem, das die Planung über Jahrzehnteverfolgt wurde glücklicherweise 2014 von Prof. Lechner von der TU Graz gelöst – die Leistungs- und Vergütungsmodelle, kurz LM.VM.
Dass das 10-jährige Jubiläum nicht weit weg ist mag angesichts der Tatsache verwundern, dass diese Leistungsmodelle sich nach wie vor überschaubarer Bekanntheit bzw. Beliebtheit erfreuen. Warum ist das so?
Diese Frage stellen sich Planer, die in der Siedlungswasserwirtschaft tätig sind, seit spätestens 2015 – vorausgesetzt sie verschließen sich nicht traditionsbehaftet allem, was Neu oder Anders ist. Werder Aussage „Haben wir immer so gemacht, hat funktioniert und warum sich aus der Wohlfühlzone herausbewegen?“ Glauben schenkt darf an dieser Stelle seine Zeit mit dem Gedanken an die Pensionsgestaltung weiter nutzen und soll auf amazon weitershoppen. Wie früher, als alles besser war.
Was hat das mit den Leistungsmodellen zu tun? Ganz einfache Antwort: Nach knapp 10 Jahren gibt es in der Siedlungswasserwirtschaft, die sich – oh Wunder – auch weiterentwickelt hat immer noch Dinosaurier, die sich sicherheitshalber gegen alles wehren, was „anders“ ist. Wider besseren Wissens, ob eine Entwicklung vielleicht sogar einen Mehrwert für alle Projektbeteiligten bringt. Wie es definitiv bei beschriebenem Thema der Fall ist.
Wer sich seit 2014 für ein Auto interessiert hat und mit der Frage beim Autohändler aufschlägt „Wie viel kostet bei ihnen ein rotes Auto?“ hat im Moment der Fragestellung vielleicht schon eine vorsichtige Ahnung, dass die Antwort nicht überwältigend ausfallen wird. Wer die Antwort des Händlers abwartet: Spätestens dann sollte der Docht zünden und eine Konkretisierung der Frage in Erwägung gezogen werden. Wem die Ferne zur Branche zu weit ist: "Herr Baumeister, wie viel kostet bei ihnen ein gelbes Haus?"
Zu unserer Branche ist der Bogen schnell gespannt: Was kostet die Aufschließung von 12 Parzellen? Wie viel muss ich für den Hochwasserschutz im Ortsteil XY rechnen? Was schätzt man für 769 Laufmeter Kanalsanierung? Und wie viel Retentionsraum brauch ich, wenn ich in Steinschlaghinterhüppling ein Betriebsbaugebiet widmen will?
Nicht nur, dass diese Fragen seriös nicht beantwortbar sind – der Leistungsumfang ist schlichtweg nicht abgegrenzt! Aufschließung? Schön, aber woher kommt das Trinkwasser, wohin mit dem Abwasser, wie viel Oberflächenwasserfällt an, wie breit soll die Straße werden, ist der Untergrund sickerfähig, … Und Hochwasserschutz? Welche Flächen stehen zur Verfügung? Welche Rahmenbedingungen sind abzudecken bzw. einzuhalten? Oder das Betriebsbaugebiet: Wer baut hin? Wie viel wird versiegelt? Welche Ableitungsmöglichkeiten gibt es?
Fragen, die üblicherweise Auftraggeber in der Peripherie oder im Privatbereich nicht beantworten können. Kommunalpolitisch müssen aber „mehrere Angebote“ eingeholt werden. Und da kommen die Leistungsmodelle (LM) ins Spiel: Eine Leistungsbeschreibung für Ingenieurleistungen in der Wasserwirtschaft, um Angebote einzuholen, die VERGLEICHBAR sind. Und darum dreht sich das Thema: Vergleichbare Angebote. Wer nicht weiß, was er will muss das nehmen, was er kriegt.
Die LM.WW bestehen aus 10 Leistungsphasen, von denen die Leistungsphasen 1-9 als "eigentliche" Planungsphasen angesehen werden und LPH 0 nur und nur dann ins Spiel kommt, wenn der AG besondere Rahmenbedingungen hat bzw. Projektgrundlagen nicht selbst liefern kann. Der Versuch einer Gewichtung der Leistungsphasen kann in % der gesamten Ingenieurleistung(=Honorar) etwa so aussehen:
Um dem Wunsch der kommunalpolitischen Opposition nachzukommen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb sicherstellen zu können kann die Anwendung dieses frei zugänglichen Werkzeugs nur empfohlen werden. Wie? Gerne in der nachfolgenden Beschreibung aller Projektphasen mit ihren Grund- und optionalen Leistungen nachzulesen.
Übrigens: Auch die Leistungsmodelle gönnen sich ein Update – 2023 wird es eine neue Auflage geben!
Leistungsphase 0 - Projektvorbereitung
In der Leistungsphase (LPH) 0 gibt es nur optionale Leistungen, KEINE Grundleistungen.
Alle Leistungsphasen sind in 2 Spalten/Gruppen unterteilt: Grundleistungen und optionale Leistungen:
Grundleistungen sind diejenigen Leistungen, die zur Erfüllung einer Leistungsphase JEDENFALLS zu erfüllen sind. "Sowieso"leistungen.
Optionale Leistungen können vertraglich vereinbart und zusätzlich zu den Grundleistungen vergütet werden.
Ein vollständiger Leistungsumfang eines Projekts wie man es vielleicht aus der Vergangenheit kennt ist in den Leistungsphasen 1-9 (Grundlagenanalyse bis Objektbetreuung, sinngemäß "Kollaudierung wasserrechtlich und technisch). Also das "Rundum-Sorglos-Paket". Was also ist dann Leistungsphase 0?
In Leistungsphase 0 werden Leistungen beschrieben, die man als Grundlagenbeschaffung zusammenfassen könnte.
Der Auftraggeber kann und soll LPH 0 wie eine Checkliste nutzen, um ein Projekt quasi in die richtige Richtung und mit den richtigen Eingangswerten in Schwung zu bringen. Auszugsweise die optional zu beauftragenden Ingenieurleistungen - wenn sie nicht selbst erbracht werden oder schon vorhanden sind:
Welcher Zeitplan ist nötig und möglich?
Ist das Vorhaben rechtlich abgeklärt? Besitzverhältnisse, Flächenwidmung, Baurecht, ...
Sind die Grundlagen in Form von Bestands-, Kataster-, Lage-Höhen-Plänen etc. vorhanden?
Gibt es Abwasserbeseitigungs- oder andere z.B. raumplanerische Konzepte, die zu berücksichtigen sind?
Sind hydrogeologische Grundlagen vorhanden?
Welche Bewilligungen sind für die Realisierung zu erwirken?
Welche Behörden reden mit?
Braucht man oder gibt es Variantenuntersuchungen?
Ist das Vorhaben wirtschaftlich zuende gedacht und machbar/leistbar?
Welche Planungsleistungen werden erforderlich sein und wer wird für Auftragsvergabe(n) in Frage kommen?
Das als Auszug aus den optionalen Leistungen in LPH 0, die nach Einzelfallbetrachtung möglicherweise einer Ingenieurleistung bedürfen oder auch nicht. Aufbauend auf diesen in der Projektvorbereitungsphase zusammengetragenen Informationen ist die weitere Bearbeitung eines Vorhabens auf einem guten Weg.
Diese in der LPH 0 beschriebenen Leistungen sind wesentlich für ein seriöses Angebot von Ingenieurleistungen. Richtiger müsste es heißen: Diese Leistungen sind wesentlich für eine seriöse Anfrage von Ingenieurleistungen, die ab LPH 1 "eigentlich" starten.
Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Wer nicht weiß, was er will - muss das nehmen, was er kriegt.
Der LPH 0 kommt immer größere Bedeutung zu, weil insbesondere bei Vorhaben im Bestand (Erweiterungen, Sanierungen, Betrachtung mehrerer ober- und unterirdischer Infrastrukturen) die Planungsgrundlagen eine wesentlich größere Rolle spielen, als würde man 3km Kanal in die grüne Wiese bauen wollen.
Besonders im Hinblick auf Termin- und Kostentreue bzw. deren Kontrolle kann es am Ende zu Überraschungen kommen, die a) vermeidbar aber b) auf jeden Fall eine mittlere Katastrophe für alle Projektbeteiligten darstellen können.
Leistungsphase 1 - Grundlagenanalyse
Die Begrifflichkeiten sollten nicht hinderlich sein, wenn sie in der Wasserwirtschaft auch etwas unüblich sind/waren: Die Leistungsmodelle umfassen eine Vielzahl an Ingenieurleistungen von der Projektentwicklung über Projektsteuerung, Architektur, Tragwerksplanung, Geotechnik und und Generalplanung bis eben zur Wasserwirtschaft und sind daher etwas hochbaulastig. Damit alle "ein Gesicht" haben wurden ein paar Begriffe, Auf- und Einteilungen inkl. derer Überschriften in die LM.WW übernommen. Ändert natürlich nichts an dem, was unter den Überschriften steht:
Die Grundlagenermittlung setzt voraus, dass die Unterlagen und Untersuchungen der Projektvorbereitung LPH0 dem Planer zur Einarbeitung in die (Bestands)Situation vollständig übergeben werden.
Grundleistungen = "Sowieso"leistungen
Auch wenn man sich denkt "ja, das muss ja sowieso als Leistung erbracht werden" ist die Gelegenheit günstig und zu nutzen, dass man diese Leistungen auch einmal wo hinschreibt oder in dem Fall hingeschrieben bekommen hat und der Diskussion entkommt, dass mein beauftragter Planer nach Auftragserteilung daherkommt und sagt: "Wenn Du mir keinen Lokalaugenschein bezahlst, dann mach ich keinen. Wenn ich keinen mache musst Du mir alles an Infos liefern, die ich mir beim Lokalaugenschein geholt hätte... Option: Nachzahlen."
Natürlich ist das ein äußerst idiotisches Beispiel, aber... Idioten laufen Tag täglich mehr auf der Weltherum und ihr Ideenreichtum für Schindluder ist nahezu unerschöpflich, wie die Vergangenheit gezeigt hat.
Die Grundleistungen sind also beispielsweise
Lokalaugenschein
Zusammenstellen und Einarbeiten der Infos aus LPH 0 in die Projektaufgabenstellung
Beschreibung von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
Zusammenstellung und Vorbereitung der in LPH 0 festgelegten Vorbereitungsarbeiten (Sickerversuch o.a. Baugrunduntersuchungen etc.)
Die Frage drängt sich vielleicht auf: Was war denn in der Vergangenheit mit diesen Leistungen? Da sind die Projekte ja auch realisiert worden und keiner hat seitenlange Leistungsbeschreibungen gebraucht? Stimmt. In der Vergangenheit waren es aber a) meistens die "Haus-und-Hof-Planer", die wussten, was der AG will und was vorhanden ist und b) hat die Kommunalpolitik nicht wegen jeder Vergabe von Ingenieurleistungen nach Vergleichsangeboten geschrien. Jetzt ist das so - allein die Angebote sind nicht vergleichbar. Werden aber trotzdem so genannt.
Und: "Wird das nicht jetzt komplett aufgeblasen und teurer?" Stimmt nicht. Die Projekte, die ohne diese detaillierte Beschreibung realisiert wurden, haben ja auch geklappt. Einmal mit mehr und einmal mit weniger Mehrkosten aufgrund einer fehlenden Beschreibung des Leistungsumfangs. In der Vergangenheit wurde das erahnt, war aus Erfahrung nicht nötig oder schon vorhanden. Die Ingenieurleistung kostet aufgrund des Detaillierungsgrades der Beschreibung nicht mehr oder weniger. In der Gewichtung macht diese Leistungsphase ca.3% der gesamten Ingenieurleistung aus, wenn man von 100% für LPH 1-9ausgeht.
Optionale Leistungen
Alles, was eventuell vorhanden sein könnte oder vom AG selbst erbracht bzw. veranlasst wird sind in den optionalen Leistungen beschrieben. In LPH 1 sind das die Beschaffung und Betreuung von zusätzlichen Leistungen wie
Baugrunduntersuchungen
Leitungsinspektion und -prüfungen
Zustandserhebungen von Leitungen und Bauwerken (Leitungsträgerabfragen etc.)
Leistungsphase 2 - Vorentwurf
Was ist der Unterschied zwischen der Grundlagenanalyse und dem Vorentwurf? Und was kommt als nächstes? Die Entwurfsplanung? Richtig. So sind die LM.WW aufgebaut - die Leistungen sind zumindest gefühlt auch ähnlich beschrieben, es ändert sich nur Schritt für Schritt die Informationsdichte. Die unterschiedlichen Leistungsphasen sind mehr der Chronologie und der Vollständigkeit geschuldet als einem Versuch, ein vermeintlich einfaches Thema zu verkomplizieren. Es ist vollständig - darauf kommt es in erster Linie an.
Übrigens: Wer sich an die Honorarleitlinie Bauwesen Ingenieurbauwerke, Planung und örtliche Bauaufsicht vulgo "Honorarordnung" erinnern kann: Auch dort gab es die8 Teilleistungen der Planung vom Vorentwurf über den Entwurf zur Einreichplanung bis zur Oberleitung in der Planungs- bzw. Ausführungsphase. Exkl. ÖBA. Es hat sich also nicht viel geändert - außer, dass die Leistungen jetzt besser beschrieben sind:
Grundleistungen = "Sowieso"leistungen
Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten mit Einflüssen auf Gestaltung, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
Vorverhandlungen mit Behörden und anderen Beteiligten
Kostenschätzung, Grobterminplan
Zusammenstellung aller Vorplanungsergebnisse mit Bericht
An dieser Stelle hat also die Informationsdichte so weit zugenommen, dass eine erste Kostenschätzung mit grobem Terminplan möglich ist. Die oben erwähnten Grundleistungen sind beispielhaft für die in dieser Leistungsphase beschriebenen 8 Punkte, die jedenfalls vom Planer zu liefern sind.
Optionale Leistungen
vorgezogenes Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen (evtl. zum Nachschärfen der Kostenschätzung)
vorgezogene Berechnung einzelner Bauteile oder Anfertigen von topographischen und hydrologischen Unterlagen (evtl. zum Nachschärfen des Grobterminplans)
Planung von Leitungsumlegungen
Mitwirken beim Erläutern des Konzepts gegenüber Bürgern oder für/in politischen Gremien
Überarbeiten des Konzepts nachöffentlichen Anhörungen
Baureifmachung bei Altlasten
Wie immer sind diese optionalen Leistungen nur und nur dann zu erbringen, wenn sie der AG auch wünscht. Ist keine Präsentation in einem Entscheidungsgremium nötig, braucht es keine Nutzen-Kosten-Untersuchung oder müssen auch keine Leistungen umgelegt werden, so werden diese Leistungen nicht beauftragt. Nicht abgefragt und selbstverständlich auch nicht ausgepreist/in Rechnung gestellt.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass wir von einem Einreichprojekt noch ein Stück weit entfernt sind: Das Einholen von Bestandsdaten (z.B. Leitungsträgerabfragen) nachdem alle Grundlagen in Planform oder welcher Art auch immer vorhanden sind, müssen in der Phase VOR BEGINN DER EINREICHPLANUNG vorliegen, um einem gewünschten Zeitplan nicht hinterherzuhinken, weil bei der Vorprüfung durch die Behörde festgestellt wird, dass die Unterlagen für eine Bewilligung nicht ausreichend vorhanden sind oder aufbereitet wurden.
"Könnt ihr mir bitte bis nächsten Donnerstag ein Einreichprojekt machen?" ist also eine Frage, die schon mit relativ großer Sicherheit an jeder Realität vorbeigaloppiert ist.
Was ab hier beantwortet werden kann ist, was das Vorhaben GROB GESCHÄTZT kosten wird.
Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung
Die LM.VM nennt diese Leistungsphase auch "System- und Integrationsplanung". Meinen persönlichen Geschmack trifft das nicht, weil für mein Dafürhalten im Begriff "Entwurfsplanung" besser beschrieben ist, worum es sich wohl handeln könnte.
Den Entwurf kennt man eher von den Architekten. Da wird ein bisschen modelliert, gemalt, gebastelt und mit Farben oder Materialien experimentiert. Jedenfalls etwas, wonach man keinesfalls bauen sollte. Wer denkt sich jetzt "Ja, logisch!"? Der kennt aber die gängige Praxis schlecht. Wenn der Planer bei so Nebenschauplätzen wie Regenwasserkanälen oder Straßen nicht komplett ausgelassen ("gespart") wird, dann ist er spätestens dann nicht mehr vonnöten, wenn etwas Planähnliches auf dem Tisch liegt. Ob da "Entwursfplan", "Vorentwurf" oder ähnliche Wortkombinationen mit "Entwurf" draufstehen, ist egal. Ob dieser Plan zur Entscheidungsfindung, Trassenfestlegung oder für eine Präsentation erstellt wurde auch. "Wenn die Baufirma nicht ganz ungeschickt ist, dann reicht das schon."
Dünnes Eis, auf dem die Damen und Herren tanzen, die sich zu solchen Ideen hingezogen fühlen. Ob da die € am richtigen Fleck gespart werden? Diese Frage lass ich einmal so stehen mit der Bitte um einen kurzen Rückblick, ob man sich an so eine gute Idee erinnern kann, die sich am Ende des Tages als doch nicht SOOOOO gut herausgestellt hat.
Grundleistungen = "Sowieso"leistungen
Stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung (Anm.d.R.: so definiert sich für mich "Entwurf")
Erste wasserbautechnische Berechnungen
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs
Kostenberechnung (vgl. LPH 2: grobe Kostenschätzung)
Bauzeiten- und Kostenplan
Behördenkontakte
Planungskoordination nach dem BauKG
Man nähert sich also der Einreichplanung in großen Schritten. Davor sind aber noch eine Vielzahl an Nebenschauplätzen (optionale Leistungen) zu berücksichtigen. Der AG fragt sich also in dieser Leistungsphase, was er noch haben möchte, weil nicht vorhanden oder nicht selbst zu erbringen:
Optionale Leistungen
Businessplan
Bürgerveranstaltung
Emissions-/Immissionsgutachen
Beschaffung von Grundbuchsauszügen, Kataster (AKTUELL!!!), Wasserbuch
Vermessungen
Bodenmechanische Berechnungen
vorgezogenes Einholen von Zustimmungserklärungen
...
Dies sind auszugsweise einige von 20 optionalen Leistungen, die dieser LPH zugeordnet sind und bei Bedarf angefragt = zusätzlich beauftragt werden müssen, wenn es sich um Leistungen handelt, die der AG nicht selbst erbringt oder fremd vergibt.
Leistungsphase 4 - Einreichplanung
Für die meisten Auftraggeber fängt die Planung hier an. Was soll denn auch vorher großartig an Ingenieurleistung erbracht werden? Ob das wirklich sein muss, dass der Einreichplanung 4 (wenn man LPH 0 mitrechnet) Leistungsphasen vorgeschaltet sein müssen? Leicht zu beantworten: JA! Sicher kann man mit dem Einreichprojekt starten und während der Ausarbeitung immer mit der Taktik "3 Schritt vor, 2zurück" irgendwie zu einem Ergebnis kommen. Es wäre dann aber so ähnlich als hätte man den fertigen Plan seines Hauses inkl. Badfliesen, Dachschindel und Gartengestaltung und sucht sich dann ein passendes Grundstück dazu...
Die Leistungen bleiben nicht aus. Wer aber eine Kostenkontrolle als Anspruch an sein Vorhaben hat wird gutberaten sein, wenn alle für den Projektverlauf und -abschluss notwendigen Leistungen möglichst vollumfänglich beschrieben und angeboten sind. Das böse Erwachen kennen viele, wenn während der Ausarbeitung regelmäßiger als gemeinsame Termine die Mehrkostenforderungen am Tisch liegen. Egal, ob es sich um eine Ingenieur- oder Bauleistung handelt. Lessons learned?
Grundleistungen = "Sowieso"leistungen
Erarbeiten der Unterlagen für die wasserrechtlich erforderlichen Verfahren
Einarbeiten von Fachgutachten
Parteien-, Berechtigten- und Beteiligtenverzeichnis
Unterlagen einreichen
Teilnahme an der Bewilligungsverhandlung
Diese Punkte müssen erfüllt sein, um mit Erfüllung des Minimum-Standards eine Bewilligung zu erwirken.
Wovon aber viele Auftraggeber ausgehen ist, dass man mit dem "Einreichprojekt" so etwas wie ein "All-you-can-plan"-Paket bekommt und NATÜRLICH auch alles zum Nulltarif erwarten kann, was die Leistungsmodelle in dieser Phase als optionale Leistungen unterbringen:
Optionale Leistungen
Wer im Gasthaus ein Menü bestellt wird sich nicht wundern, wenn der Wirt für die 12 Bier zusätzlich noch einen Euro oder mehrere verlangen wird. So ähnlich ist es mit z.B.
Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Teilnahme an Versammlungen, Sitzungen etc.)
Sondernutzungsansuchen (Straßenverwaltung, Eisenbahnverwaltung, ...)
Mitwirken beim Beschaffen von Zustimmungserklärungen
Ausarbeiten von Unterlagen für Verbands-/Genossenschaftsgründungen
Förderansuchen
Wer sich dabei ertappt, dass solche Leistungen als "eh kloa muss das im Einreichprojekt dabei sein" angenommen hat, der ist in guter Gesellschaft. Hat es bis dato schlichtweg keine klare Definition von "Einreichplanung" gegeben. Eigentlich schon. Seit 2014.
Bei der Gelegenheit dürfen sich aber auch die Planerkollegen dann bei der Nase nehmen, wenn sie das Beisein beider Wasserrechtsverhandlung nach tatsächlichem Aufwand zusätzlich verrechnet haben oder das immer noch so praktizieren. Wenn der Auftraggeber den Amtssachverständigen bei der Verhandlung die projektspezifischen Fragenproblemlos beantworten kann, dann hätte er das Einreichprojekt vermutlich auch selbst ausarbeiten können. SELTENST der Fall.
Man kann sich in diesem Punkt aber ruhig auf ein Unentschieden einigen: Wenn die Anfrage des Auftraggebers "Wie viel kostet ein Stück Einreichprojekt?" gelautet hat, dann darf man beim inkludierten Leistungsumfang als Auftragnehmer natürlich ebenso detailverliebt sein wie derjenige, der angefragt hat...
Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung
Leistungsphase 5 "Ausführungsplanung" der LM.WW ist eine entscheidende Phase in der Bauplanung, die sich auf die detaillierte Ausarbeitung des Konzepts der vorangegangenen Planungsphasen konzentriert. In dieser Phase wird ein Ausführungsplan erstellt, der als Grundlage für die Umsetzung des Bauprojekts dient. Hier wieder mit der Erinnerung an die Entwurfsphase auf die selbsterklärende Begrifflichkeit achten: Ein Ausführungsplan ist einer, nach dem man auch tatsächlich bauen kann - im Gegensatz zum Entwurf(splan).
Grundleistungen = "Sowieso"leistungen
Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung der Darstellung der Lösung)unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter(Tragwerksplaner, Maschinenbau, Elektrotechnik)bis zur ausführungsreifen Lösung
zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung noch notwendigen Berechnungen undEinzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge biszur ausführungsreifen Lösung
Erstellen eines vertieften Terminplanes
Prüfung und Freigabe der Montage-und Werkstatt Pläne der ausführenden Firmen
Planungskoordination nach dem BauKG
Optionale Leistungen
In dieser Leistungsphase sind 12optionale Leistungen auswählbar - ein Versuch die Top 5 zu finden könnte so aussehen:
Vermessung
Statische/Bodenmechanische Bearbeitung
Erstellung und/oder Prüfung einer Rohrstatik
Prüfung von Fremdentwürfen z.B. bei funktionalen Ausschreibungen
Begleitung der Herstellung, letzte Klärung von technischen, funktionalen Einzelheiten für den Fall, dass aus Verhandlungsergebnissen Änderungen der Ausführungspläne erforderlich werden
ACHTUNG: Im Original liest sich der hier als letztes angeführte Punkt "... dass aus den Vergabeergebnissen ..."- da bin ich mir ziemlich sicher, dass das Ergebnis der Wasserrechtsverhandlung gemeint ist, weil wir erst in der nächsten Phase die Vergabe vorbereiten und in weiterer Folge Vergabeergebnisse erwarten dürfen. Wenn es Vergabeergebnisse sind, dann z.B. Vergaben von maschinellen Einrichtungen in Kläranlagen, die schon VOR der nächsten Projektphase der Vergabevorbereitung eines z.B. Leitungsbaues erfolgen bzw. vorliegen.
Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe
In die Aufgaben der Vergabevorbereitung fällt auch das Suchen und Finden eines Bieterkreises sowie das Einholen der Informationen, die möglicherweise nicht immer präsent sind:
Wann tagt ein Entscheidungsgremium für die Zuschlagsentscheidung, sprich: Termin der Angebotsabgabe und evtl. -eröffnung?
Gibt es Veranstaltungen, die für den Baufortschritt Einschränkungen bedeuten? Feste, Märkte, Umzüge, ...?
Sind Baubeginn und Baufertigstellungstermin von solchen oder anderen Faktoren abhängig?
Wo kann die ausführende Firma später Geräte, Material, Fahrzeuge, ... lagern bzw. abstellen?
...
In der Einzelfallbetrachtung des Projekt X in der Gemeinde Y wird dann möglicherweise noch der eine oder andere Faktor dazu oder wegkommen.
Grundleistungen = "Sowieso"leistungen
Erstellen der Ausschreibungsunterlagen
Mengenermittlung und Aufgliederung nach Einzelpositionen
Abstimmen und Koordinieren der Ausschreibungsunterlagen
Kostenanschlag
Kostenkontrolle durch Vergleich der fortgeschriebenen Kostenberechnung mit dem Kostenanschlag
Fortschreiben des Bauzeitplanes
Optionale Leistungen
Werden die optionalen Leistungen projektspezifisch in Anspruch genommen können und werden sie dazu beitragen, die Qualität und Effizienz der Vorbereitung der Vergabe zu verbessern und potenzielle Probleme oder Risiken während der nächsten Phasen - insbesondere in der Ausführung - des Projekts zu reduzieren:
Änderung von Planungsergebnissen(Teilergebnissen) aus Umständen, die der Planer nicht zu vertreten hat
Ausschreibung in Varianten
Beschaffung der Rechtsberatung
Insgesamt sind die Leistungen der LPH 6 "Vorbereitung der Vergabe" schon von entscheidender Bedeutung für den erfolgreichen Abschluss des Bauvorhabens. Die Zusammenstellung und Erstellung (=Vorbereitung) der Ausschreibungsunterlagen stellen sicher, dass das Bauvorhaben gemäß den Anforderungen ausgeführt wird und ein qualifizierter Auftragnehmer beauftragt wird.
Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe
Die eingegangenen Angebote werden analysiert und bewertet, um den besten(billigsten) Bieter zu ermitteln. Dabei werden sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.
Falls erforderlich unterstützt der Planer den Auftraggeber bei Verhandlungen mit den Bietern, um vertragliche Details oder Konditionen zu klären.
Auf Basis der Angebotsauswertung wird eine Empfehlung für die Vergabe an den besten Bieter erstellt - der Vergabevorschlag. Diese Empfehlung umfasst alle relevanten Informationen und Begründungen für die Entscheidung zur Vorlage in einem Entscheidungsgremium, das den Zuschlag beschließt.
Die ausschreibende Stelle - oft der Planer - begleitet den Auftraggeber bei der formellen Auftragserteilung an den ausgewählten Bieter. Dabei werden alle notwendigen Schritte zur rechtsgültigen Vergabe des Bauauftrags durchgeführt. Insbesondere ist je nach gewähltem Vergabeverfahren auf die Einhaltung der entsprechenden Fristen zu achten.
Grundleistungen = "Sowieso"leistungen(Auswahl)
Mitwirkung bei der Angebotsöffnung
Prüfen und Werten der Angebote
Erstellen eines Prüfberichts inkl. Preisspiegel
Mitwirken bei der Auftragserteilung und Abschluss des Vergabeverfahrens
Optionale Leistungen (Auswahl)
Wie bereits bekannt sind diese Leistungen entweder vom AG des Planers selbst zu erbringen oder er beauftragt sie zusätzlich, wie z.B.
Verantwortliche Leitung der Angebotsöffnung
Mitwirken bei Preisverhandlungen mit den Bietern
Unterstützung bei der Rechtsberatung
Um der Wahrheit die Ehre zugeben: Die Unterstützung bei der Rechtsberatung kann im Normalfall nur in der Form erfolgen, dass man Empfehlungen für Rechtsvertreter ausspricht, von denen man die Spezialisierung in der entsprechenden Materie kennt. Jedenfalls bin ich ein großer Freund von "Schuster bleib bei Deinen Leisten" -und wenn die Techniker zwischenzeitlich zu Juristen werden könnten, dann wäre das in etwa so, also ließe man sich von seinem Mechaniker die Zähne machen. Weil man sich einen Weg sparen will und der auch verstellbare Sitze, Zange und Bohrer hat...
Leistungsphase 8 - Örtliche Bauaufsicht
Der Planer überwacht den Baufortschritt vor Ort und stellt sicher, dass die Arbeiten gemäß seinen technischen Vorgaben und Vertragsbedingungen ausgeführt werden. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der Baustelle, der Bauqualität und der Einhaltung von Bauzeitenplänen.
Eine Dokumentation des Baufortschritts ist ebenso Teil der Ingenieurleistung in dieser Leistungsphase wie die Protokollierung von Besprechungen - insbesondere derer, bei denen der AG Änderungswünsche äußert. An dieser Stelle der vorsichtige Hinweis auf den Umkehrschluss des Spruchs "Wer zahlt schafft an!". Der ist nämlich nicht immer jedem klar: "Wer anschafft muss auch zahlen!"
Dass es während der Bauausführung zu Einschränkungen unterschiedlicher Art kommen kann und wird wie z.B. Einschränkung des Verkehrsflusses, Lärm, Staub/Dreck o.ä. liegt üblicherweise in der Natureiner Baustelle. Hier ist das zwischenmenschliche Geschick der örtlichen Bauaufsicht gefragt, um AG, AN und andere Beteiligte oder "Betroffene" so weit auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, dass es keinen negativen Einfluss auf den Baufortschritt bis hin zu persönlichen Beziehungen und/oder Befindlichkeiten hat. Information und Bewusstseinsbildung sind auch in dieser Projektphase die letztendlich entscheidenden Faktoren für den Erfolg am Ende des Tages.
Grundleistungen = "Sowieso"leistungen(Auswahl)
Überwachung auf vertragsgemäße Herstellung
Überwachen des Bauzeitplans
Kostenkontrolle(Teilrechnungsprüfung)
Kontrolle der Aufmaße
Mitwirkung bei der förmlichen Übernahme der Leistung
Baustellenkoordination nach dem BauKG
An dieser Stelle: Als ganz offensichtlich bekennender Fan der Leistungsmodelle habe ich mein Unverständnis kundgetan, dass die BauKG in den Grundleistungen bleiben soll. Das ist per Definition BAUHERRENSACHE und optional für den Bauherrn fremd zu vergeben. Wo würde mir diese Leistung also besser gefallen? Natürlich hier:
Optionale Leistungen (Auswahl)
Auflisten von Gewährleistungsansprüchen inkl. Fristabläufe
Überwachung der Güte- und Funktionsprüfung
Koordinierung externer Prüfer
Erstellung der Rechnungsnachweise für die Förderung
Überwachung der Einhaltung der Förderverträge
Mitwirkung der Festlegung der Hausanschlüsse
Insbesondere beim letzten Punktbitte um Verständnis: Wenn man sich an die Projektphase erinnert, in der es um die Hausanschlussbegehung gegangen ist - wenn dann bei jedem Hausanschluss diskutiert wird, wie er WIRKLICH hergestellt werden soll: Dann ist das ein Aufwand, der im Vorfeld unmöglich kalkulierbar und deshalb optional zu sehen und gesondert zu vergüten ist. Wenn das zu teuer sein sollte? Kein Problem. Dann machen sich das AG, AN und jeder Grundstücksbesitzer in Abwesenheit des Planers aus. Da ist nichts Unanständiges dabei. ABER: Das ohne Informationsweitergabe von der Ausführungsplanung abweichend ausmachen - da wird spätestens der Kollaudator bei der Zusammenstellung der technischen Förderungsunterlagen einen Mehraufwand (und Grant) haben. Daher auch die ausgewählten vor- und drittletzten Punkte der optionalen Leistungen: Das Bauvorhaben wird insgesamt umfangreicher, auch wenn es "dem Ende" zugeht.
Leistungsphase 9 - Objektbetreuung
Die Leistungen in Leistungsphase 9 dienen dazu, eine langfristige Funktionalität und Werterhaltung des Bauwerks für den Bauherrn sicherzustellen. Die Objektbetreuung umfasst regelmäßige Kontrollen, Instandhaltungsmaßnahmen des Betreibers und die Unterstützung bei Garantie- und Gewährleistungsfragen durch zur Verfügungstellung von gewerkspezifischen Werkzeugen. Ziel ist es, einen reibungslosen Betrieb der Anlagen zu gewährleisten und mögliche Schäden oder Funktionsstörungen frühzeitig zu erkennen und beheben zu können.
Grundleistungen = "Sowieso"leistungen
Einreichung von Unterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde
Teilnahme an der wasserrechtlichen Überprüfungsverhandlung
Einpflegung in ein bestehendes Leitungsinformationssystem
Adaptierung der Unterlage für spätere Arbeiten laut BauKG
An dieser Stelle zum 2. Mal angemerkt: Als ganz offensichtlich bekennender Fan der Leistungsmodelle habe ich mein Unverständnis kundgetan, dass die Leistungen um das BauKG in den Grundleistungen bleiben soll. Das ist per Definition BAUHERRENSACHE und optional für den Bauherrn fremd zu vergeben. Wo würde mir diese Leistung also besser gefallen? Natürlich hier:
Optionale Leistungen (Auswahl)
Abschlussvermessung
Erstellung der Unterlagen für die erforderliche wasserrechtliche Überprüfung
Erstellung der Unterlagen für die Kollaudierung nach den Richtlinien der Fördergeber
Einreichung bei den zuständigen Förderstellen
Erstellung von Brandschutzplänen, Unterlagen gemäß VEXAT etc.
Erstellen von Wartungs- und Betriebsvorschriften
Mithilfe beim Aufbau einer Wartungsorganisation
Mithilfe Anlagenbetrieb
Der Planer überwacht das fertiggestellte Bauwerk und überprüft regelmäßig den Zustand sowie die Funktionalität der Anlagen. Dabei werden gegebenenfalls Wartungsarbeiten, Inspektionen oder erforderliche Reparaturen festgestellt und veranlasst. Er erstellt eine umfassende Dokumentation über den Zustand des Bauwerks, durchgeführte Maßnahmen und den Betrieb der Anlagen. Diese Informationen dienen als Grundlage für zukünftige Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen. Weiters steht er dem Auftraggeber als Ansprechpartner für Fragen, Anliegen oder Beratung zur Verfügung. Erklärtes Ziel ist die Optimierung des Betriebsablaufs und die Ausgabe von Empfehlungen für die langfristige Werterhaltung der Anlage(n).
Um dem Wunsch der kommunalpolitischen Opposition nachzukommen und gleichzeitig einen fairen Wettbewerb sicherstellen zu können kann die Anwendung dieses frei zugänglichen Werkzeugs nur empfohlen werden.
Dass auf den ersten Blick das schon recht aufgedröselt aussieht hat einen großen Vorteil: Die Leistung muss vom Auftraggeber nicht im Prosa beschrieben werden - wobei man fairerweise sagen muss, dass nicht einmal das in der Vergangenheit regelmäßig gemacht bzw. versucht wurde - sondern nur ausgewählt, welchen Leistungsumfang man angeboten haben möchte. Dann gerne auch von mehreren Planern, von denen sich dann im FAIREN WETTBEWERB der beste (und es wird vermutlich der billigste bleiben) durchsetzen kann und wird. Und nicht der größte Lauser, der tw. nur einen Teil der Grundleistungen anbietet und jeden Handgriff im Nachgang zusätzlich verrechnet. Solls geben. Mit Hilfe der LM.WW hoffentlich dann gegeben HABEN!
Vielen Dank fürs Interesse an den LM.WW-Inhalten und freuen uns auf die Veröffentlichung des Updates 2023!